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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Stellen Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter sicher

Sie beschäftigen mehr als zehn Mitarbeiter in Ihrem Betrieb? Dann sind Sie nach §1 und §5 des Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass Sie in Schadensfällen persönlich haften.

 

JANUS stellt Ihnen eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite – ob Betriebsarzt oder Spielplatzprüfer. Diese Person unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsschutz. Damit verbunden sind auch Beurteilungen und Präventionsmaßnahmen: Sie helfen, Arbeitsunfälle und teure Konsequenzen im Nachgang zu vermeiden.

Die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft steht Ihnen in erster Linie beratend zu Seite. Denn als Arbeitgeber haben Sie eine enorme Bandbreite an gesetzlichen Anforderungen im Betrieb zu erfüllen – insbesondere nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift. Zu den Aufgaben im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen unter anderem:

  • Beratung und Prävention bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Mitwirken bei Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Ermittlung von Faktoren zur Gesundheitsförderung
  • Aufbau, Gestaltung und Gewährleistung sicherer Gesundheitssysteme und menschengerechter Betriebsprozesse
  • Regelmäßige Arbeitsschutz-Begehungen und Betreuung
  • Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter
  • Überprüfung der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen
  • kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • Unfalluntersuchungen und Teilnahme am Arbeitsschutz-Ausschuss
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management sowie Führungsprozesse
  • frühzeitige Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister wird auch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hinzu kommt entweder ein Sifa-Lehrgang oder ein Ingenieurstudiengang. Mit dem Abschluss wird anschließend die „sicherheitstechnische Fachkunde“ erworben, die ebenfalls zu den erforderlichen Anforderungen zählt. Diese Voraussetzungen unterscheiden übrigens auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Sicherheitsbeauftragten.

 

Ob möglicherweise einer der eigenen Mitarbeiter für den Posten infrage kommen kann, hängt von den fachlichen Qualifikationen der entsprechenden Person ab.

Trennung der Verantwortlichkeiten

Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in erster Linie immer eine beratende Rolle einnimmt. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber nach wie vor für den Arbeitsschutz verantwortlich sind. Sie entscheiden, ob und welche der vorgeschlagenen Maßnahmen der Sicherheitsfachkraft schlussendlich umgesetzt werden.

 

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! In Sachen Gesundheits- und Arbeitsschutz steht JANUS allen Unternehmen im Raum Würzburg/Aschaffenburg/Schweinfurt mit Rat und Tat zur Seite.

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