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Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter

Sie verhindern Brände, werden vom Arbeitgeber bestellt und verfügen über eine spezielle Ausbildung: Brandschutzbeauftragte (BSB) nehmen eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen ein. Mehr als 190.000 Brände ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Abgesehen von Personenschäden durch Tote und Verletzte – die es um jeden Preis zu vermeiden gilt – kann ein Feuer im Betrieb zudem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Darunter fallen etwa Folgekosten wie defekte Maschinen, Produktions- und damit Ertragsausfälle aber auch ein potenzieller Imageschaden. Mitunter dauert es Monate bis nach einem Großbrand der Betrieb wieder regulär aufgenommen werden kann. In dieser Zeit benötigen Unternehmen in der Regel eine spezielle Versicherung, die für entgangene Umsätze aufkommt.

 

Damit es erst gar nicht so weit kommt, macht es Sinn, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem auch die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten. Wir, die JANUS Sicherheitsdienst GmbH, stellen Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten als Fachmann zur Seite, der Sie in allen Belangen rund um das Thema Brandschutz berät und unterstützt.

Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten

Sowohl bauliche und technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen das Leistungsspektrum eines Brandschutzbeauftragten. In einer Bestellungsurkunde sind die wesentlichen Tätigkeitsfelder festgehalten wie zum Beispiel:

  • Erkennen, Beurteilen und Beseitigung von
    Brandschutzgefahren/-schäden im Betrieb
  • Beratung des Arbeitgebers zum Brand- und Explosionsschutz sowie zur Planung von Neu- und Umbauten
  • Aufbau einer Brandschutzorganisation (Alarm-, Feuerwehr-, Rettungspläne, Brandschutzbuch)
  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Betrieb (z. B. zu Brandschutzhelfern oder jährliche Brandschutzunterweisung)
  • Durchführung von Brandschutzkontrollen und Betriebsbegehungen
  • Beseitigung brandschutztechnischer Mängel und ggf. Festlegung von Ersatzmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschaften

Ausbildung und Bestellung

Jeder Mitarbeiter, der die erforderlichen Qualifikationen mitbringt, kann als Brandschutzbeauftragter einberufen werden. Darunter fallen unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend die notwendige Zulassung nach erfolgreich bestandenem Lehrgang.

Sie als Arbeitgeber haben die Wahl, ob Sie einen Ihrer Angestellten oder einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Während ein eigener Mitarbeiter bereits über tieferes Wissen zu Betriebsabläufen verfügt, bietet Ihnen eine externe Fachkraft den Vorteil, freie Kapazitäten weiterhin für Kerngeschäft und Weiterentwicklung des Unternehmens zu nutzen.

Viele Firmen nutzen daher häufig die Möglichkeit, die Funktion eines Brandschutzbeauftragten auszulagern und anderen Dienstleistern zu überlassen.

 

Sie haben Ihren Firmensitz im Raum Würzburg/Schweinfurt/Aschaffenburg und möchten einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen oder haben Fragen dazu? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen!

Wer benötigt einen Brandschutzbeauftragten?

Grundsätzlich kann die Bestellung von externen Brandschutzbeauftragten in jedem Unternehmen erfolgen. Besonders ratsam ist dies für Betriebe, in denen eine erhöhte Brandgefahr in bestimmten Arbeitsbereichen ermittelt wurde. Kriterien für eine solche Feststellung sind beispielsweise Personengefährdung, Menge und Art der Arbeitsstoffe, Forderungen von Versicherungen oder bauliche Gegebenheiten.

 

Es gibt jedoch keine generelle Pflicht in Deutschland zum Einsatz eines Brandschutzbeauftragten. Stattdessen gelten die gesetzlich erlassenen Verordnungen auf Länderebene.

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