Karriere: Der Beruf Sicherheitsdienstmitarbeiter/in
Seine Tätigkeit gestaltet sich recht abwechslungsreich: ob im Veranstaltungsschutz bei Einlasskontrollen, Streifengängen oder Schlichtung bei Streitigkeiten, im Werk- und Objektschutz bei der täglichen Betreuung der Kunden (Empfang, Fuhrparkverwaltung, etc.) oder während der nächtlichen Streifen, in denen er die Verantwortung für Verschluss und Unversehrtheit trägt.
Der Beruf wird heute immer wichtiger und ist gegenüber konjunkturellen Schwankungen am Arbeitsmarkt völlig unempfindlich. Während der Durchführung seiner Tätigkeit bewegt sich der Mitarbeiter im Rahmen der Jedermannsrechte. Er hat - im Gegensatz zu Polizeibeamten - keine hoheitlichen Befugnisse.
Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen, sind vor allem folgende Anforderungen zwingend notwendig:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit (keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis)
- Unterrichtungsverfahren oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO
Die Fortbildung kann bei zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden. Prüfungen werden jedoch ausschließlich von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) abgenommen.
In der Gewerbeordnung §34a sind die Grundvoraussetzungen für die Zulassung und Ausübung in der Sicherheitsbranche für Unternehmen und deren Personal geregelt.
Weitere Informationen: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 34a.html
DIE UNTERRICHTUNG NACH §34A GEWO
Ablauf / Voraussetzungen:
40 Unterrichtsstunden bei der IHK
Prüfung:
Verständniskontrolle
Inhalte:
Vermittlung von Grundzügen
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß BGB
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Einsatzfelder:
Einfache Bewachungstätigkeiten
Beispiel: Nächtliche Bewachung in befriedeten Besitztümern/ Objektschutz
SACHKUNDEPRÜFUNG NACH §34A GEWO
Ablauf / Voraussetzungen:
Es ist kein Lehrgang zwingend erforderlich, jedoch ratsam.
Empfehlung von uns: 80 Unterrichtsstunden bei einem zertifizierten Bildungsträger.
Prüfung:
schriftliche Prüfung (Multiple Choice) bei der IHK, bei der mind. 50 von 100 Punkten erreicht werden müssen. Anschließend mündliche Prüfung (circa 15 Minuten).
Inhalte:
Vermittlung von erweiterten Grundzügen
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß BGB
- Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Einsatzfelder:
Einfache und erweiterte Bewachungstätigkeiten
Beispiel: Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher an einer Diskothek, Kaufhausdetektiv
TÄTIGKEITEN, DIE NUR MIT DER SACHKUNDEPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN DÜRFEN:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
- Ladendetektive
- Gastgewerbliche Diskotheken (Doorman / Türsteher)
- Leitender Mitarbeiter Asylunterkünfte
- Leitender Mitarbeiter Großevents und Sportveranstaltungen
Ihr JANUS Sicherheitsdienst GmbH Team wünscht Ihnen viel Erfolg beim Einstieg in unsere Branche und freut sich über motivierten und qualifizierten Nachwuchs.